Beitragsordnung
des Vereins:
Schießgruppe Adler Hohenheide e.V. (nachfolgend Verein genannt)
- §1 Allgemeines
- Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden. Beschlüsse über die Änderung der Beitragsordnung gelten ab dem auf die Beschlussfassung folgenden Jahr.
- Beim Ausscheiden aus dem Verein erfolgt keine Rückerstattung bereits geleisteter Beiträge.
- §2 Zahlungsweise und Fälligkeit
- Die festgesetzten Beträge der aktiven Mitglieder werden halbjährlich zum 15. März und 15. September des jeweiligen Jahres erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.
- Die Beitragszahlung erfolgt durch Lastschrifteinzug. Die Mitglieder erteilen dazu ihre Zustimmung unter Angabe ihrer Bankverbindung.
- §3 Beiträge
Mitgliedsform | Beitragshöhe / Jahr | Zahlungsintervall |
Regelbeitrag | ||
Erwachsene ab 18 Jahre | 80,00 € / Jahr | halbjährlich |
Kinder 10-14 Jahre | 50,00 € / Jahr | halbjährlich |
Jugendliche 15-18 Jahre | 60,00 € / Jahr | halbjährlich |
Fördermitglieder | 15,00 € / Jahr | jährlich |
Ermäßigter Beitrag | ||
Aktive Ehe & Lebenspartner | 60,00 € / Jahr | halbjährlich |
Azubis, FWD-Leistende, FSJ-Leistende, Studenten (18 bis 27 Jahre) |
60,00 € / Jahr | halbjährlich |
Beitragsfrei | ||
Ehrenmitglieder (die per Beschluss der Mitgliederversammlung von der Beitragspflicht befreit wurden.) |
0,00 € / Jahr |
1.Ermäßigte Beitragsformen müssen beantragt werden. Der Anspruch auf die Ermäßigung ist mit entsprechenden Unterlagen nachzuweisen. Der Vorstand entscheidet über die Einstufung im Rahmen der von der Mitgliederversammlung vorgegebenen Beträge.
2.Änderungen der persönlichen Angaben sind dem Verein schnellstmöglich mitzuteilen.
3.Mitglieder, die nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen, entrichten ihre Beiträge bis spätestens zum 01. Juni eines jeden Jahres auf das Beitragskonto des Vereins.
4.Bei Mahnungen werden Mahngebühren von 2,50 Euro pro Mahnung erhoben. Bei Lastschriftrückgaben wird eine Gebühr von 5,00 Euro berechnet.
- §4 Vereinskonto
Soweit die Zahlung nicht per Lastschrifteinzug erfolgt, ist sie nur auf das folgende Konto zulässig:
Bank: Sparkasse Unna Kamen
IBAN: DE76 4435 0060 0000 0299 75
Kontoinhaber: Schießgruppe Adler Hohenheide e.V.
Diese Beitragsordnung wurde am 01.02.2020 von der Mitgliederversammlung beschlossen.